Meine vier Wände

Informationen zum Heizen außerhalb der Heizperiode/Wintermonate

Wie in jedem Jahr beginnt auch die Heizperiode offiziell am 1. Oktober. Hin und wieder herrschen jedoch schon vorher an einzelnen Tagen kühlere Temperaturen. Der erste Impuls ist verständlich: Die Heizung aufdrehen. Dieses Vorgehen führt bei VIVAWEST zu vermehrten Rückmeldungen, dass Heizungen defekt seien. Wir können jedoch versichern: Ihre Heizung funktioniert und ist vor dem Start der Heizperiode lediglich anders eingestellt. Was genau das bedeutet, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Kurzfristige Temperaturanstiege und -einbrüche können ganzjährig vorkommen. Auch vor einigen Tagen sanken die Temperaturen kurzzeitig – und das für September untypisch tief. Sollten Sie vermutet haben, dass ihre Heizung während der teilweise kühleren Tage defekt sei, können wir Entwarnung geben: Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Wir haben den Start der Heizperiode im Oktober fest im Blick und nehmen Ihre Heizung pünktlich in Betrieb. Damit Sie wissen, warum Ihre Heizung vor Oktober bzw. außerhalb der Heizperiode nicht so funktioniert wie gewohnt, haben wir für Sie kurze Antworten auf typische Fragen zusammengestellt.

Warum kann ich nicht schon vor dem 1. Oktober heizen, wie ich möchte?

Wir verstehen, dass einige von Ihnen bereits jetzt die Heizung anstellen würden, da es an manchen Tagen und Nächten kühl sein kann. Allerdings müssen wir die Bedürfnisse aller Mieter im Blick haben. Gerade zentral oder digital gesteuerte Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern sind komplex und können nicht individuell für jeden Mieter eingestellt bzw. nach Belieben an- und wieder ausgeschaltet werden. Die Heizperiode vom 1. Oktober bis 20. April ist daher ein rechtlich festgelegter Zeitraum, an dem sich alle Vermieter, auch VIVAWEST, orientieren.

Was passiert während der sogenannten Sommerabschaltung?

Auch während der Sommermonate (von Anfang Mai bis Ende September) sind die Heizungsanlagen von VIVAWEST in Betrieb – der Begriff Sommerabschaltung ist daher für viele Menschen verwirrend. Richtig ist, dass die Heizkurve unserer Anlagen während der warmen Jahreszeit anders eingestellt wird. Praktisch bedeutet das: Die Außenfühler senden erst ab einer bestimmten Temperatur ein Signal, bei dem die Heizungsanlage in den aktiven Betrieb schaltet. Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober wird die Heizkurve wieder so eingestellt, dass die Heizungen bei niedrigen Temperaturen schnell und dauerhaft anspringen.

Warum stellt VIVAWEST die Heizungsanlagen im Sommer anders ein als im Winter?

Ganz einfach: Zwischen Anfang Mai und Ende September sind die Nachtemperaturen häufig mild und Tagestemperaturen so hoch, dass die Heizung nicht benötigt wird. Aus diesem Grund schalten wir unsere Heizungsanlagen wie oben beschrieben in eine Art „Ruhemodus“. Das spart Energie, ist umweltfreundlich, reduziert Ihre Betriebskosten und schont die Heizungsanlagen, die ansonsten ständig anspringen und wieder herunterfahren würden. Wenn die Temperaturen dauerhaft kühler werden, stellen wir die Heizung selbstverständlich rechtzeitig entsprechend ein.

Ich habe als Mieter ein Recht auf meine Heizung bzw. VIVAWEST ist verpflichtet, mir eine funktionierende Heizung zur Verfügung zu stellen!

Beide Aussagen sind völlig korrekt. VIVAWEST unterliegt das gesamte Jahr der sogenannten Heizpflicht. Allerdings gibt es hier während und außerhalb der Heizperiode rechtliche Unterschiede! Das heißt konkret: Wohnräume sind im Sommer nur zu beheizen, wenn die Raumtemperaturen nicht nur vorübergehend, sondern absehbar länger absinken. VIVAWEST als Vermieter ist verpflichtet zu heizen, wenn die Zimmertemperatur auf 16°C sinkt und absehbar ist, dass in den nächsten zwei Tagen nicht mit 20 °C gerechnet werden kann. Dies kommt zwischen Mai und September aber nur extrem selten vor.

Für welche Heizungsarten gelten diese Information?

Grundsätzlich gelten die Aussagen für alle Zentralheizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Anders kann es dagegen bei Fernwärmeheizungen aussehen – hier spielt nicht nur VIVAWEST eine Rolle, sondern auch der jeweilige Netzbetreiber. Das heißt: Je weniger Fernwärme durch die Leitungen fließt, desto geringer ist die Heizleistung – unabhängig davon, wie wir die Heizung eingestellt haben. Genau wie wir als Vermieter sind aber auch die Netzbetreiber dazu verpflichtet, mit Beginn der Heizperiode die nötige bzw. volle Leistung zur Verfügung zu stellen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Tipps mitgeben, falls es doch einmal zur Ausnahmesituation kommt und die Temperaturen im Sommer plötzlich für kurze Zeit stark abfallen:

  • Lüften Sie nur zwei- bis dreimal täglich, bei Abwesenheit am Tag morgens und abends
  • Wenn Sie Lüften, öffnen Sie die Fenster nur zum Stoßlüften und halten Sie sie ansonsten geschlossen. So können die Wände mehr Wärme speichern und Ihre Wohnung kühlt nicht so schnell aus.
  • Wenn Sie die Möglichkeit haben, lüften Sie „quer“, also indem Sie zwei Fenster öffnen, die an entgegengesetzten Seiten der Wohnung liegen.

Weitere Informationen und Tipps zum Lüften während des gesamten Jahres finden Sie auch hier auf unserer Website.