Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten"
Geltungsbereich
Diese Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten" (Grundsatzerklärung) gilt für die Vivawest GmbH und sämtliche mit dieser im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen (VIVAWEST). Im Falle von Ausgründungen, Neugründungen oder Abspaltungen im Vivawest-Konzern werden diese Gesellschaften ebenso von dieser Grundsatzerklärung erfasst.
Die Grundsatzerklärung definiert die Haltung und Anforderungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bei VIVAWEST.
Unsere Selbstverpflichtung
Im Rahmen eines nachhaltigen wohnungswirtschaftlichen Geschäftsmodells, das von unseren langfristig orientierten Gesellschaftern getragen wird, verbindet VIVAWEST ökonomische und ökologische Effizienz mit sozialer Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter und die Region. Nachhaltigkeit betrifft unsere Umwelt und alle Bereiche unseres Lebens und unserer Geschäftstätigkeit: Die Achtung der Menschenrechte sowie das Verständnis für die Umwelt als Lebensgrundlage kommender Generationen prägen unsere Geschäftstätigkeit und unseren Umgang untereinander und mit unseren Geschäftspartnern. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir lebens- und liebenswerte Quartiere und qualitätsvolle Lebensräume für alle Einkommensgruppen der Bevölkerung. Zur Verfolgung unserer Strategie VIVAWEST 2030 sowie unserer Klimaschutzstrategie mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand aufzuweisen, setzen wir kontinuierlich ein umfangreiches Modernisierungs- und Neubauprogramm um.
Führung und Managementprozesse von VIVAWEST wurzeln in der Überzeugung, dass verantwortliches Handeln wesentlich für den langfristigen Erfolg eines jeden Unternehmens ist. Die Verbindung von Wert- und Werteorientierung hat auch für uns hohes Gewicht - bei unseren eigenen Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartnern und Anteilseignern ebenso wie in den Kommunen, in denen wir aktiv sind. Unser Engagement zielt darauf ab, mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten, die auch aus unserer Geschäftstätigkeit resultieren, zu erkennen und zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang von Lieferketten zu respektieren, ist daher ein zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen überall in unserer Unternehmensgruppe und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere unternehmerische Tätigkeit mit dem Kerngeschäft der langfristigen Vermietung von Wohngebäuden verbunden mit einer kunden- und serviceorientierten Bewirtschaftung sowie der Erbringung von wohnungsnahen Dienstleistungen bezieht sich derzeit ausschließlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, hier Nordrhein-Westfalen. Wir unterliegen daher insbesondere dem von der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland gesetzten Rechtsrahmen. Über die Anwendung der jeweils gültigen Gesetze, insbesondere dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), und regulatorischen Anforderungen hinaus orientieren wir uns auch an führenden nationalen und internationalen Standards, die Maßstab für Entscheidungen und unser Handeln sind. Insbesondere stützen wir uns dabei u.a. auf den Internationalen Menschenrechtskodex, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UN Global Compact (UNGC) und den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Wo immer unmittelbare Zulieferer von VIVAWEST oder entlang der Lieferkette mittelbare Zulieferer in Staaten, in denen die örtlichen Gesetze im Gegensatz zu den international anerkannten Menschenrechten (ILO-Übereinkommen, International Covenant on Civil and Political Rights, International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) oder zur einschlägigen umweltbezogenen Pflichten (Minamata-Übereinkommen, Stockholmer übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, Baseler übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen und ihrer Entsorgung) stehen, wirken wir auf diese ein, damit diese Wege suchen, die oben genannten internationalen Standards in einer Weise zu erfüllen, die nicht mit den lokalen Gesetzen in Konflikt stehen.
Unser internes Regelwerk versteht sich im Sinne dieser Grundsatzerklärung; Konkretisierungen für unser konkretes Handeln finden sich insbesondere im VIVAWEST-Verhaltenskodex für Lieferanten sowie im VIVAWEST-Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance.
Menschenrechte in unserer Geschäftstätigkeit und in unseren Geschäftsbeziehungen
Über die Beachtung der international anerkannten und kodifizierten Menschenrechte sowie die einschlägigen umweltbezogenen Pflichten hinaus haben wir weiterführende Bewertungen unternommen, um die für unsere Geschäftstätigkeit wesentlichen Risikopotentiale zu identifizieren:
Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
Wir dulden weder Kinder- noch Zwangsarbeit. Dies gilt auch für jede Form der Sklaverei und Menschenhandel.
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns oberste Priorität. Das schließt neben den eigenen Beschäftigten und Mitarbeitenden von Vertragspartnerunternehmen auch unsere Kunden mit ein.
Die Arbeitszeitprinzipien bei VIVAWEST berücksichtigen sowohl betriebliche als auch individuelle Belange. Arbeitszeit ist für uns auch eine Ausprägung der Arbeitgeberattraktivität. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir orientieren uns an den ILO-Kernarbeitsnormen und halten die jeweils gültigen Arbeitszeitregelungen ein.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten oder dies zu erwägen sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Dies stellt einen integralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur dar, die von gegenseitigem Respekt und Vertrauen zwischen den Sozialpartnern geprägt ist. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein fairer Umgang mit unseren Beschäftigten und ihren Vertretern der Mitbestimmung ist uns eine Selbstverständlichkeit.
Arbeitsumfeld
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Belästigungen und Misshandlungen, gleich in welcher Form, werden nicht gebilligt. Wir sind davon überzeugt, dass die Vielfalt und Individualität unserer Beschäftigten das Unternehmen bereichert. Deshalb schätzen wir diese Vielfalt und dulden keine Diskriminierung aufgrund nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Alle Personalentscheidungen treffen wir ausschließlich im Interesse des Unternehmens und frei von jeder Diskriminierung. Alle Mitarbeitenden haben die gleichen Chancen auf beruflichen Aufstieg und Weiterentwicklung.
Vergütung
Wir entlohnen fair und leistungsbezogen in enger Abstimmung mit unseren Sozial- und Tarifpartnern in der betrieblichen Mitbestimmung. Unsere Löhne entsprechen oder übertreffen die gesetzlichen oder branchenüblichen Standards.
Umweltschutz
Zur Verfolgung unserer Klimaschutzstrategie mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand aufzuweisen, setzen wir kontinuierlich ein umfangreiches Modernisierungs- und Neubauprogramm um. Aus unserem Verständnis, die Umwelt als Lebensgrundlage kommender Generationen zu erhalten, geht VIVAWEST schonend und vorsorgend mit natürlichen Ressourcen und der Umwelt um. Wir vermeiden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Aktivitäten, die eine schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Beeinträchtigung der Artenvielfalt, schädliche Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauch zur Folge haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen aufgrund unserer Geschäftstätigkeit keine gesundheitlichen Schädigungen erleiden. Wir veranlassen unsere Beschäftigten zum verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Wir wirken auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien hin, indem wir ökologische Kriterien bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen einbeziehen.
Unternehmenssicherheit
Wir übernehmen Verantwortung für die Sicherheit unserer Mitarbeiter, unsere Standorte sowie für besonders schützenswerte Informationen.
Auswirkungen unserer Projekte und Dienstleistungen
Unsere Geschäftsprozesse, insbesondere im Bereich der Beschaffung und der technischen Bewirtschaftung sowie bei unseren Modernisierungs- und Neubauinvestitionen, zielen darauf ab, Gesundheits- oder Umweltrisiken unserer Projekte und Dienstleistungen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, um so mögliche negative Auswirkungen kontinuierlich noch weiter zu minimieren. Wir streben danach, unsere Mietobjekte und Dienstleistungen so anzubieten, dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Korruptionsbekämpfung
Wir teilen das Verständnis, dass auch Korruption Menschenrechte beeinträchtigt. Entsprechend dulden wir keinerlei Korruption und bekennen uns zu fairen Geschäftspraktiken.
Geschäftspartner
Wir identifizieren menschenrechtliche Risiken und Risiken der umweltbezogenen Pflichten in unseren Geschäftsbeziehungen. Wo immer uns Verstöße oder Verletzungen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Prinzipien bekannt werden, drängen wir darauf, dieses umgehend abzustellen. Wo dies fruchtlos bleibt, werden wir Geschäftsbeziehungen in letzter Konsequenz auch beenden. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie im Sinne dieser Grundsatzerklärung handeln und die eigenen Geschäftspartner, die als mittelbare Zulieferer geltend, entsprechend verpflichten.
Gemeinden/Kommunen
Nicht nur an unseren Standorten, sondern überall dort, wo wir Immobilienbesitz halten oder als Dienstleister tätig werden, verstehen wir uns als verlässlicher Partner und Nachbar, der die Rechte von Mietern sowie Nachbarn respektiert und zu einer positiven lokalen Entwicklung beitragen möchte.
Schutz persönlicher Daten
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden sowie sonstigen Geschäftspartnern bezüglich der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir wirken auf den Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen hin, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
Umsetzung und Überwachung
Zur Wahrung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehören insbesondere folgende Handlungsfelder:
- Grundsatzerklärung Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten
- Bestandsaufnahme der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten
- Verankerung und Integration geltender Verpflichtungen in unsere Managementsysteme
- Monitoring und transparente jährliche Berichterstattung
- Abhilfe- und Beschwerdemechanismen
Wo immer wir im Rahmen unserer Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen umweltbezogener Pflichten feststellen, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu mindern und Abhilfe zu schaffen.
Mögliche Verletzungen von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten können anonym über die im VIVAWEST-lntranet zugängliche Compliance-Hotline, das extern betriebene Whistleblower-System (zu erreichen unter https://www.vivawest.de/compliance) oder direkt an den Fachbereich Compliance gemeldet werden.
Zum Hinweisgebersystem
Unsere Verfahrensordnung „Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Wir werden unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kontinuierlich und kooperativ weiterentwickeln. Auch wird die vorliegende Grundsatzerklärung fortlaufend auf erforderliche Aktualisierungen, insbesondere auf Grund von Veränderungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risikobereiche hin überprüft. Auf geänderte Anforderungen und Erkenntnisse wollen wir zeitnah reagieren, um so jederzeit einen optimalen Schutz der Menschenrechte bzw. der umweltbezogenen Pflichten entlang unserer Lieferketten aufrechtzuerhalten.
Unsere Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten" stellen wir Ihnen gerne auch zum Download zur Verfügung.